Die Lufthansa soll mit einer Staatshilfe in Höhe von von 9 Millionen Euro vor der Pleite bewahrt werden, der TUI-Konzern soll bereits mehrere Finanzpakete erhalten haben, um die schwierige Zeit der Pandemie zu überstehen. Derzeit sieht es noch nicht so aus, als ob Verbraucher unbesorgt in den Flieger in den Traumurlaub steigen können.
Doch scheinen Reise-Rückerstattungen oft mit Schwierigkeiten verbunden zu sein. Dies könnte sich nun ändern: die Lufthansa soll sich verpflichtet haben, betroffene Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten.
Flugreise gestrichen – welche Ansprüche haben Verbraucher
Eigentlich sind die Regelungen bei einer Absage von gebuchten Flügen eindeutig: das geltende EU-Recht besagt, dass Airlines bei abgesagten Flüge innerhalb von sieben Tagen den bezahlten Flugpreis zurückzahlen müssen. Nur soll dieser Anspruch von der Lufthansa verschwiegen worden sein, bemängelt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese reichte Klage ein. Selbst nach einer Aufforderung zur Rückzahlung sollen keine Erstattung stattgefunden haben. Doch nun lenkte die Lufthansa letztendlich ein. Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Die Fluggesellschaft sollen im Verfahren vor dem Landgericht Köln die geltende Rechtslage per Anerkenntnisurteil akzeptiert haben. Somit verpflichtet sich die Airline, betroffene Verbraucher nicht nur korrekt, sondern auch vollständig über ihre Ansprüche zu informieren. Innerhalb von sieben Tagen nach der Aufforderung würde der Preis für stornierte Flüge erstattet. Die Lufthansa hat coronabedingt jedoch bis Ende September statt der der üblichen sieben Tage einen Monat Zeit für eine Rückerstattung. Diese Regelung betrifft ebenfalls die Tochter-Airline Eurowings.
UEFA EURO 2020: Uefa lenkte ein
Doch nicht nur bei Reisen kommt es zu Frust hinsichtlich von Rückerstattungen. Für großen Unmut unter den Fussball-Fans sorgte eine Email hinsichtlich der anstehenden UEFA EURO 2020 Veranstaltung. Eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises soll nur bis zum Ende einer Frist am 26. Januar 2021 um 14 Uhr mitteleuropäischer Zeit möglich sein. Ein Zeitpunkt, an dem nicht gesichert ist, ob das Turnier aufgrund der Pandemie in der geplanten Form überhaupt stattfinden könnte.
Die UEFA verwies auf Anfrage der Sportschau auf eine Aktualisierung in den „Häufig gestellten Fragen“ ihres Onlineshops für Eintrittskarten. Dort heißt es aktuell: „Sollte ein Spiel der UEFA EURO 2020 an einen Ort verlegt werden, der mehr als 50 km vom ursprünglichen Austragungsort entfernt ist, haben Ticketkäufer Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises, wenn sie nicht teilnehmen können oder wollen.“ Quelle: Sportschau.de
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Der Beitrag Ticket Rückerstattung – Wenn die Reise oder das Fußballspiel coronabedingt ausfallen müssen erschien zuerst auf Verbraucherdienst e.V. Blog für Verbraucherschutz.